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Den Fahrdienst für Behinderte erreichen Sie in Gütersloh unter:

Telefon: 05241/14831 oder

per email:fahrdienst@ov-guetersloh.drk.de

oder

in Borgholzhausen unter Telefon: 05425/9550 

Fahrdienst für Behinderte

Als Kooperationspartner des DRK-Kreisverbandes Gütersloh e.V. bietet das Haus Ravensberg einen Fahrdienst für behinderte Menschen in Borgholzhausen und für den gesamten Nordkreis Gütersloh an. Unserem Fahrdienst steht ein Spezialfahrzeug mit Hebebühne für Rollstuhlfahrer zur Verfügung. Der Fahrdienst erfolgt in der Regel durch Zivildienstleistende. 

 

Informationen für Benutzer des Fahrdienstes.

1. Wer kann den Fahrdienst nutzen?

Sämtliche Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind und dadurch öffentliche Verkehrsmittel sowie allgemeine Taxen nicht nutzen können und auch kein eigenes Fahrzeug besitzen und das von Haushaltsangehörigen nicht benutzen können. Im Rahmen des vorhandenen Platzangebotes der Fahrzeuge kann für jeden Rollstuhlfahrer eine Begleitperson kostenlos mitfahren.

2. Was kostet eine Fahrt?

Für jeden mit dem Behinderten gefahrenen Kilometer erhebt das DRK eine Gebühr in Höhe von 1,80 € bei einer Einzelbeförderung. Wird eine Gruppe von Rollstuhlfahrern zu einem gemeinsamen Treffen gefahren, beträgt die Gebühr 1,35 € pro Person. In beiden Fällen kommt noch eine Grundgebühr von 3 € pro Hin- und Rückfahrt hinzu.

Für Inhaber von Fahrscheinen ist die Benutzung kostenlos.

3. Wer bekommt Fahrscheine?

Bei der Ausstellung von Fahrscheinen handelt es sich um eine Form der Sozialhilfe und somit ist die Gewährung einkommens- und vermögensabhängig. Personen, die die Voraussetzungen zu Ziffer 1 erfüllen und deren Einkommen und Vermögen die sozialhilferechtlichen Freigrenzen (§§ 85, 90 Sozialgesetzbuch (SGB) XII nicht oder nur zu einem bestimmten Teil überschreiten sind anspruchsberechtigt. 

4. Wie und Wo werden die Fahrscheine beantragt?

Sie erhalten beim Kreis Gütersloh, Abteilung Arbeit und Soziales, und bei den örtlichen Sozialämtern die üblichen Antragsformulare (Grundanträge). Beim Ausfüllen der Anträge helfen Ihnen die Mitarbeiter des Sozialamtes Ihres Wohnortes oder der Abteilung Arbeit und Soziales des Kreis Gütersloh. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte mit Kopien von Einkommens- und Vermögensunterlagen sowie einem Nachweis über die Zuständigkeit zum Personenkreis der Rollstuhlfahrer (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal “a.G.“ oder ärztliches Attest) an den Kreis Gütersloh, Abteilung Arbeit und Soziales.

5. Wie viele Fahrscheine gibt es?

Zur Abdeckung eines generellen sozialhilferechtlichen Bedarfs erhalten Anspruchsberechtigte im Vierteljahr 12 Fahrscheine. Anspruchsberechtigte, die in Anstalten oder Heimen leben, erhalten 5 bzw. 6 Fahrscheine. Abweichungen hiervon sowohl nach oben als auch nach unten ergeben sich ggf. aus den individuellen persönlichen Verhältnissen der Anspruchsberechtigten. Die Bewilligung der Fahrscheine erfolgt jeweils für ein Jahr; danach ist die Weiterbewilligung schriftlich oder telefonisch möglich.

6. Für welche Fahrten kann der Fahrdienst genutzt werden?

Die Fahrscheine können in Anspruch genommen werden für Fahrten, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Insbesondere sind dies: Besuchsfahrten zu Verwandten und Bekannten, Fahrten zu Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen. Hiervon ausgenommen sind Fahrten, die in die Zuständigkeit anderer Träger fallen, z.B. Fahrten zum Arzt. Mit den Fahrscheinen können Fahrten innerhalb des Kreises Gütersloh sowie in die angrenzenden Wohngemeinden durchgeführt werden. Zum Fahrtziel ist jeweils die kürzeste Strecke zu fahren. Hin- und Rückfahrt gelten als eine Fahrt, auch wenn sie nicht am gleichen Tag durchgeführt werden.

Werden mehrere Fahrgäste gemeinsam in einem Fahrzeug befördert, muss jeder Fahrgast einen Fahrausweis abgeben. Fahrgäste, die keine Fahrscheine besitzen, zahlen die entstehenden Kosten selbst. Nur auf diese Weise kann die Kilometerpauschale für alle Beteiligten möglichst gering gehalten werden. Gleichwohl wird dadurch eine gerechte und gleiche Behandlung aller Fahrdienstkunden gewährleistet.

7. Wo melde ich einen Fahrwunsch an?

Den Fahrdienst für Behinderte erreichen Sie in Gütersloh unter 


Telefon: 05241/14831 oder per email: fahrdienst@ov-guetersloh.drk.de

oder in Borgholzhausen unter

Telefon: 05425/9550  

Die gewünschten Fahrten sollten frühzeitig - i. d. R. 1 Woche im voraus - angemeldet werden. Hierzu rufen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr an. Außerhalb dieser Zeiten ist der Behindertenfahrdienst ebenfalls unter der angegebenen Rufnummer erreichbar, falls Sie Fahrten absagen wollen oder Sie sich im Verspätungsfall erkundigen möchten, wann der bestellte Wagen eintrifft.

Da die Anzahl der Fahrzeuge begrenzt ist, kann der Fahrdienst nur durchgeführt werden, wenn alle Fahrgäste durch gegenseitige Rücksichtnahme und Kompromissbereitschaft eine Solidargemeinschaft bilden.

8. Wenn ich noch Fragen habe zum Antragsverfahren oder zu den Einkommens- und Vermögensfreigrenzen oder, oder, oder.....?

Dann wenden Sie sich an:

Kreisverwaltung Gütersloh
Abteilung Arbeit und Soziales
Frau Müller
Tel. 05241 – 85 2342,
Fax: 05241 – 85 2343

Postanschrift:
Kreis Gütersloh, Abteilung Arbeit und Soziales, 33324 Gütersloh

Büroanschrift:
Kreis Gütersloh, Wasserstr. 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück

 

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