Informationen zur Kurzzeitpflege

In enger Zusammenarbeit mit den Pflegekassen stellt das Bernhard-Salzmann-Haus zur vorübergehenden Betreuung Kurzzeitpflegeplätze für pflegebedürftige Menschen zur Verfügung.

 

Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden:

  • Wenn nach stationärer Krankenhausbehandlung eine Pflegeperson zu Hause nicht sofort zur Verfügung steht,
  • bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der häuslichen Pflegeperson,
  • bei Renovierung oder Umbau der Wohnung.

Kurzzeitpflege im Bernhard-Salzmann-Haus 

  • Individuelle Pflege und Betreuung durch Fachpersonal der verschiedensten Berufsgruppen,
  • Möglichkeit der Teilnahme an allen Angeboten und Aktivitäten des Hauses (Gymnastik, Feste und Feiern im Jahreskreis, Gedächtnistraining, Gottesdienste)
  • persönliche Betreuung und Beratung durch Ihren vertrauten Hausarzt,
  • Vermittlung von hausinternen und externen Dienstleistungen, wie Frisör, Fußpflege, Ernährungsberatung, ambulanter Pflegedienst.

 

 

 

Kosten der Kurzzeitpflege

 

Pflegestufe

Gesamtkosten
€/Tag

Pflegesatz
€/Tag

Unterkunft/Verpflegung
€/Tag

Investitionskosten
€/Tag

0

63,82

27,32

27,31

9,19

I

79,17

42,67

27,31

9,19

II

97,58

61,08

27,31

9,19

III

116,68

80,18

27,31

9,19

Einbettzimmerzuschlag: 1,12 €/Tag
Stand: 01.04.2010

Von den Pflegekassen werden für Pflegebedürftige jährlich bis zum 1.510,00 € an Kosten übernommen.

Der Aufenthalt in unserer Kurzzeitpflege kann auch als Verhinderungspflege finanziert werden.

Schauen Sie sich auch unseren PfeilFlyer "Kurzzeitpflege" an.
Bei entsprechenden Fragen oder Antragstellungen sind wir Ihnen gern behilflich.