Beratung zur Pflegeversicherung
 
Beratung zur Pflegeversicherung - Eine Mitarbeiterin des DRK-Kreisverbandes im Beratungsgespräch zur Pflegeversicherung mit einem Ratsuchenden.

"... blickt man ohne Hilfe nicht so leicht durch."

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ihres Roten Kreuzes stehen gern für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

 

Auf dieser Seite können Sie einige Daten und Fakten zur Pflegeversicherung einsehen. Ihr Kreisverband Melle wird Sie natürlich, individuell auf Ihre Situation zugeschnitten, beraten.

Wo ist man versichert?
Als Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden Sie, Ihr nicht berufstätiger Ehepartner und Ihre Kinder automatisch Mitglied einer Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Eine Antragstellung ist hierfür also nicht notwendig. Dies gilt auch dann, wenn Sie freiwilliges Mitglied einer Kasse sind. In diesem Fall haben Sie jedoch die Möglichkeit, auf Antrag von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreit zu werden und eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit bzw. Behinderung einen erheblichen oder höheren Hilfebedarf für die Dauer von mindestens sechs Monaten hat.

Pflegestufen und Leistungen

Pflegestufe 1 (Erheblich Pflegebedürftige) Personen, die bei der Grundpflege mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen (wenigstens zwei pflegerische Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfen bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe I eingeordnet. Zeitaufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mehr als 45 Minuten betragen muss.

Pflegestufe 2 (Schwer-Pflegebedürftige) Personen, die bei der Grundpflege mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe II eingeordnet. Zeitaufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich mindestens 3 Stunden pro Tag, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mit 2 Stunden pro Tag eindeutig überwiegen muss.

Pflegestufe 3 (Schwerst-Pflegebedürftige) Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr, auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe III eingeordnet. Zeitaufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Tag, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mit 4 Stunden pro Tag eindeutig überwiegen muss.

Die Hilfe für die ambulante Pflege auf der Grundlage des Kranken- und
Pflegeversicherungsrechts besteht aus:

  • Körperpflege
    (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege, Rasieren, Blasen- und Darmentleerung)
  • Ernährung
    (das mundgerechte Zubereiten und/ oder die Aufnahme der Nahrung)
  • Mobilität
    (u.a. Aufstehen/Zubettgehen, Be- und Entkleiden, Gehen, Stehen und das 
    Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
  • Haushalt
    (u.a. Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäschewaschen und Wohnungsreinigung)

    Es gibt Sach- und Geldleistungen, sowie Kombinationsleistungen. Mit Sachleistungen wird die Kostenübernahme für eine beruflich tätige Pflegekraft bezeichnet.  

    Geldleistungen werden dann gezahlt, wenn Angehörige, Nachbarn oder Freunde als Pflegepersonen tätig werden. Wird die Pflege neben Angehörigen von einer professionellen Pflegekraft unterstützt, ist eine Kombinationsleistung nötig. Der Pflegebedürftige entscheidet, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistungen in Anspruch nimmt. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, in dem Sachleistungen in Anspruch genommen werden.

    Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, ein Beratungsgespräch durch eine Pflegeeinrichtung abzurufen - in den Stufen I und II mindestens einmal halbjährlich, in der Stufe III mindestens einmal vierteljährlich. Die Kosten dieses Einsatzes trägt die Pflegekasse. Unser ambulante Pflegedienst übernimmt diese Aufgabe gerne. Auch die Pflegeberatung können wir qualifiziert vornehmen.

 

Stufe I

Stufe II

Stufe III

Pflegesachleistung für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes

450 €

1.100 €

1.550 €

Geldleistung

235 €

  440 €

700 €

Pflegeerleichternde Pflegehilfsmittel, soweit sie nicht wegen Krankheit oder Behinderung von einem anderen Leistungsträger z.B. der gesetzlichen Krankenkasse zu leisten sind.
Pflegekurse für pflegende Angehörige und andere ehrenamtliche Pflegepersonen.
Pflegevertretung: Bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson wird für max. 28 Tage eine Leistung für eine Ersatzpflegekraft zuhause bis zu € 1.550 gewährt.
Kurzzeitpflege: Bei Ausfall der Pflegeperson oder im Anschluss an eine stationäre Behandlung werden die Kosten für die Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung der Kurzzeitpflege jährlich für max. 28 Tage bis zu € 1.550,- übernommen.
Sozialhilfe: Hilfsmittel

Erbringt die Pflegeperson mindestens 14 Stunden Hilfeleistung in der Woche und arbeitet nicht mehr als 30 Stunden in dieser, kann eine Altersabsicherung abgeschlossen werden. Diese muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse festgestellt werden.

Für die Pflegeperson wird ein Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt, der je nach Pflegebedürftigkeit zwischen 99 Euro und 259 Euro liegt. Außerdem ist der Pflegende während seiner Tätigkeit gesetzlich unfallversichert.

Weitere Zuschüsse
Für den pflegebedingten Umbau der Wohnung gibt es weitere Zuschüsse, die über die normalen Pflegeleistungen hinausgehen. Die Höhe der Zuschüsse kann je nach Maßnahme bis zu 2.557 Euro betragen. Ein angemessener Eigenanteil wird aber ebenfalls berücksichtigt. Die Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn Finanzierungsleistungen der anderen Sozialleistungsträger ausscheiden.

Zuhause leben - ambulante Pflege
Können Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege nicht übernehmen, sprechen Sie uns an.

Bei Hausbesuchen werden die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Hilfen für Pflege, Hauswirtschaft und ergänzende Hilfen besprochen und später dann von qualifizierten Mitarbeitern zuhause bei Ihnen erledigt. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.

Unser Pflegedienst hat die Anerkennung als zugelassener ambulanter Pflegedienst im Rahmen des Bestandschutzes durch die Pflegekassen. Neben der häuslichen Pflege werden auch ergänzende Dienstleistungen wie z. B. der Menübringdienst oder hauswirtschaftliche Hilfen angeboten.

Sollten Sie weiter Fragen zu diesem sehr umfassenden Thema haben, berät Sie gerne einer unserer Mitarbeiter/Innen.


Wo kann ich mehr erfahren?

Wir empfehlen folgende Broschüre, die Sie kostenlos bestellen können:


   undefined"Ratgeber zur Pflege"

   Herausgeber: undefinedBundesministerium für Gesundheit

 

 



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Kontakt
Das ist das Foto unseres Ansprechpartners für die häusliche Pflege.

Frau
Angela Klinge
Pflegedienstleitung
eMail: klinge@drk-melle.de
Tel.:05422/ 3612

Frau
Jutta Steinmeier
Einsatzleitung
Tel.: 05422 / 3612
eMail:
ambulantePflege@drk-melle.de

DRK - Pflegestützpunkt
Bismarckstraße 17
49324 Melle

PFLEGENOTRUF:
0171 / 5268406

Eine für alles
Die zentrale Infonummer:
Tel.: 0180 365 0180
täglich von 7:00 - 22:00 Uhr
9Cent/Minute aus dem Festnetz,
max. 42 Ct/Min aus dem dt.
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