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Erste-Hilfe Tipp: Gehirnerschütterung

Klettern, der Ast ist rutschig – schnell ist es passiert: Eine Gehirnerschütterung ist oft die Folge eines Sturzes. Foto: Nicole Celik / pixelio


Meist erwischt es Kinder: Beim unvorsichtigen Absteigen von der Schaukel, beim Sturz vom Baum oder beim Fahrradunfall knallt schnell der Kopf auf den Boden – und schon macht das Gedächtnis Pause. Das ist nicht unbedingt lebensbedrohlich. Richtiges Verhalten aber reduziert die negativen Folgen. Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Oberberg, gibt Tipps zur Ersten Hilfe.

 

 

 

 

 

 

 

Es ist nicht nur der kindliche Unfall, es kann auch die Schlägerei beim Konzert sein – wenn der Kopf hart aufschlägt oder heftig abgebremst wird, dann kann eine Gehirnerschütterung die Folge sein. Erkennbar ist die Gehirnerschütterung an Bewusstseinsstörungen – bis hin zur Bewusstlosigkeit –, an Gedächtnislücken und Verwirrtheit. Denn es wurden beim Schlag oder Unfall Nervenzellen im Kopf zerstört. Dadurch werden die Fehlfunktionen verursacht.

Eine Bewusstlosigkeit kann wenige Sekunden andauern, aber auch bis zu 30 Minuten. Später folgen dann Kopfschmerzen, in schwereren Fällen ebenso Übelkeit, Erbrechen und Schwindel.

Leichte Gehirnerschütterungen werden allzu gerne ignoriert. Doch um den Heilungsprozess zu beschleunigen, sollten sich betroffene Menschen körperlich schonen, Fernsehen und Sport beispielsweise vermeiden.

Kritisch wird´s, sobald die Person – wenn auch nur für wenige Minuten – bewusstlos ist, die betroffene Person schläfrig wird oder sogar gar kein Kontakt mehr aufgenommen werden kann. Ebenfalls sind Verwirrtheitszustände, Erbrechen oder erst später auftretende Beschwerden wichtige Warnsignale. Diese Zeitverzögerung tritt besonders häufig bei Kleinkindern auf.

Als Helfer also zögern Sie nicht: Bewusstseinseintrübung, kurze oder längere Bewusstlosigkeit oder auch nur starker Schwindel sind Grund genug, den Notruf zu wählen. Europaweit steht die Rufnummer 112 für schnelle Hilfe.

Ein Arztbesuch wird dann Klarheit bringen ob es wirklich „nur“ eine Gehirnerschütterung ist oder ob beispielsweise ein Schädel-Hirn-Trauma vorliegt. Keinesfalls sollte die betroffene Person eigenständig mit dem Auto zum Arzt fahren.

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