Mitmachen beim Sanitätswachdienst
Schauen Sie doch einfach mal unverbindlich
bei uns rein!
Sanitätswachdienste werden von den Mitgliedern der Einsatzdienste durchgeführt. Sie werden dabei von den anderen Mitgliedern der Rotkreuzgemeinschaft unterstützt.
Voraussetzungen:
Sanitätswachdienste (SWD) können von DRK-Mitgliedern und Freien Mitarbeitern besetzt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Abgeschlossene Ausbildung zum Sanitäter, Rettungshelfer (RH), Rettungssanitäter (RS) oder Rettungsassistent (RA)
- Teilnahme an den gesetzlichen Fortbildungen
- Abgeschlossene Einweisung in die Medizinprodukte des Ortsvereins gemäß Medizinproduktgesetz (MPG) und Betreiberverordnung (Betr.VO)
- Anerkennung und Beachtung der Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
Sie erfüllen die Voraussetzungen nicht, möchten aber gern mal hinter die Kulissen eines Sanitätswachdienstes schauen?
Mitglieder und Anwärter der DRK-Gemeinschaft Altena, die die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, können als Praktikanten an Sanitätswachdiensten (SWD) teilnehmen, wenn folgende Vorausetzungen erfüllt sind:
- Mitglied oder Anwärter der RK-Gemeinschaft Altena / Nachrodt-Wiblingwerde
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung
Praktikanten erhalten Dienstkleidung ausschließlich dann, wenn sie die Voraussetzungen gemäß der DRK-Dienstbekleidungsordnung erfüllen.
Praktikanten, die Dienstkleidung tragen, werden durch ein entsprechendes Rückenschild kenntlich gemacht.
Wir bitten zu beachten, dass in der Regel nur ein Praktikant pro Sanitätswachdienst eingesetzt werden kann.


